Neue Grundsteuer in Kroatien

Welche Änderungen im Steuersystem stehen bevor?

Ab dem kommenden Jahr wird in Kroatien eine neue Immobiliensteuer eingeführt, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betrifft. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, wer diese Steuer entrichten muss, welche Immobilien betroffen sind, wer von der Steuer befreit ist und welche weiteren Änderungen im Steuersystem auf Bürger und Unternehmen zukommen.

Immobilien: Die wichtigsten Bestimmungen

Die neue Immobiliensteuer, die ab 2025 in Kraft tritt, wird hauptsächlich auf Wohngebäude erhoben. Die Steuerhöhe liegt zwischen 0,6 und 8 Euro pro Quadratmeter und wird von den Gemeinden basierend auf der Lage und Zonierung der Immobilie festgelegt. Maßgeblich ist der Zustand der Immobilie am 31. März jedes Jahres.

Die Steuerpflicht betrifft vor allem Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Ausgenommen sind Immobilien, die für landwirtschaftliche oder andere nicht-wohnbasierte Zwecke genutzt werden, sowie Grundstücke, die für Wohnzwecke ungeeignet sind.

Wer ist von der Grundsteuer befreit?

Folgende wesentliche Ausnahmen gelten für Immobilieneigentümer:

  1. Zum Verkauf bestimmte Immobilien: Eigentümer, die Immobilien als Verkaufsvermögen verbuchen und diese seit weniger als sechs Monaten besitzen, sind von der Grundsteuer befreit.
  2. Immobilien im Tausch: Juristische Personen, die Immobilien zur Tilgung unbezahlter Schulden erwerben, sind in den ersten sechs Monaten nach dem Erwerb von der Steuer befreit.
  3. Immobilien für öffentliche Zwecke: Gebäude, die zu öffentlichen Zwecken dienen, wie Altenheime, Studentenwohnheime und Kinderheime, sind steuerbefreit.
  4. Staatliche und kommunale Immobilien: Immobilien, die im Besitz von Gemeinden, Städten oder dem Staat sind, unterliegen nicht der Grundsteuer.
  5. Langfristig vermietete Immobilien: Vermieter, die ihre Immobilien für mindestens zehn Monate pro Jahr langfristig vermieten, sind von der Steuer befreit. Dagegen werden leerstehende oder kurzfristig vermietete Immobilien (z.B. für Tourismus) auf Basis des Tourismusindexes besteuert.
  6. Sozialer Status: Städte und Gemeinden können sozial benachteiligte Bürger von der Steuerzahlung befreien. Die genauen Bedingungen werden von den lokalen Behörden festgelegt.
  7. Ständiger Wohnsitz: Eigentümer oder ihnen nahestehende Personen können eine Steuerbefreiung für Immobilien erhalten, die als ständiger Wohnsitz genutzt werden, sofern diese mindestens zehn Monate pro Jahr bewohnt werden.
  8. Für Wohnzwecke ungeeignete Immobilien: Immobilien, die aufgrund von Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen unbewohnbar sind, werden nicht besteuert.
  9. Beeinträchtigte Wohnnutzung: Immobilien mit stark eingeschränkter Wohnnutzung, z.B. aufgrund von strukturellen Schäden, sind von der Steuer ausgenommen.

Steuerliche Änderungen für Unternehmen

Auch Unternehmen, einschließlich Banken, sind grundsätzlich steuerpflichtig, mit bestimmten Ausnahmen. Gebäude, die zu öffentlichen Zwecken genutzt werden oder sich im Besitz des Staates befinden, sind von der Steuer befreit. Juristische Personen, die Immobilien zur Tilgung unbezahlter Forderungen erwerben, sind in den ersten sechs Monaten nach Erwerb von der Steuer befreit; danach wird die Steuer fällig.

Steuer auf kurzfristige Vermietungen

Die Besteuerung von touristischen Vermietungen richtet sich nach dem Tourismusentwicklungsindex des jeweiligen Ortes. In den am weitesten entwickelten Destinationen beträgt die Steuer zwischen 150 und 300 Euro pro Bett, in weniger entwickelten Gebieten zwischen 20 und 150 Euro pro Bett.

Vor der Reform wurden touristische Kurzzeitvermietungen zu deutlich niedrigeren Pauschalsteuersätzen besteuert, die je nach Standort und Immobilientyp zwischen 19,9 und 199 Euro pro Bett lagen. Die neue Reform stellt somit eine deutliche Erhöhung dieser Steuern dar.

Weitere Steueränderungen

Zusätzlich zur neuen Immobiliensteuer hat das kroatische Finanzministerium auch Änderungen bei der Einkommensteuer angekündigt. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Anhebung des Grundfreibetrags von 560 auf 600 Euro für unterhaltsberechtigte Familienangehörige und Behinderte. Darüber hinaus werden die Steuersätze gesenkt. Ab dem 1. Januar 2025 können Gemeinden niedrigere Steuersätze von 15 bis 20 Prozent sowie höhere Sätze von 25 bis 30 Prozent festlegen, wobei für Städte und Großstädte größere Spielräume bestehen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Umsatzsteuer: Die Schwelle für die Mehrwertsteuerpflicht wird von 40.000 auf 50.000 Euro angehoben, wodurch etwa 7.500 Steuerpflichtige von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Fazit

Die anstehenden Änderungen im kroatischen Steuersystem erfordern sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen eine genaue Prüfung. Die steuerliche Belastung wird sich vermehrt auf Immobilien verlagern, um ein gerechteres Steuersystem zu schaffen. Immobilieneigentümer, insbesondere in touristischen Gebieten oder mit langfristigen Mietverhältnissen, sollten die neuen Vorschriften genau im Auge behalten, um von möglichen Steuerbefreiungen zu profitieren und eine korrekte Anwendung sicherzustellen.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung in Bezug auf die neuen Steueränderungen stehen Ihnen die Experten von Confida Kroatien gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gut auf die kommenden Änderungen vorbereitet ist.

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