Das Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wurde am 24. März 2023 im Amtsblatt Nr. 33 veröffentlicht und ist am 1. April 2023 in Kraft getreten. Es verlängert die Anwendung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes von 5% auf die Lieferung von Erdgas, Wärme aus Heizkraftwerken und Brennholz, Pellets, Briketts und Holzspänen bis zum 31. März 2024.
Verlängerung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes
Im Jahr 2022 wurde mit der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (Amtsblatt Nr. 39/22) eine wesentliche Änderung eingeführt. Erdgaslieferungen unterlagen vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5%. Aber das ist noch nicht alles. Weitere Änderungen wurden vorgenommen, um denselben Satz auch auf Heizungslieferungen von Wärmekraftwerken und die damit verbundenen Gebühren sowie auf die Lieferung von Brennholz, Pellets, Briketts und Holzspänen auszudehnen.
Mit der jüngsten Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wird der vorgeschriebene Mehrwertsteuersatz von 5% verlängert und auf die genannten Lieferungen bis zum 31. März 2024 angewandt.