{"id":7369,"date":"2023-05-02T12:49:45","date_gmt":"2023-05-02T12:49:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.confida.hr\/de\/?p=2373"},"modified":"2024-06-28T12:16:51","modified_gmt":"2024-06-28T12:16:51","slug":"verpflichtung-zur-erstellung-eines-konzernabschlusses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.confida.hr\/de\/blog\/unkategorisiert\/verpflichtung-zur-erstellung-eines-konzernabschlusses\/","title":{"rendered":"Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses"},"content":{"rendered":"
Sp\u00e4testens am 30. April 2023 <\/strong>muss ein Unternehmen, das die Muttergesellschaft <\/strong>in einem Konzern darstellt, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 34, Absatz 9 des Rechnungslegungsgesetzes (Amtsblatt, Nr. 78\/15 – 114\/22) die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses f\u00fcr das Jahr 2022 bei der <\/strong>Finanzagentur melden<\/strong>.<\/p>\n Die Muttergesellschaft meldet die Konsolidierung \u00fcber die Webanwendung RGFI<\/a>, die auch f\u00fcr die Einreichung von Jahresabschl\u00fcssen verwendet werden kann. Die Bedingung f\u00fcr die Meldung der <\/strong>Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses ist:<\/p>\n Besitzt die Muttergesellschaft\/der Konsolidierungsverpflichtete kein Unternehmenszertifikat und hat sie\/er kein anderes Unternehmen zur Vorlage ihres\/seines Jahresabschlusses erm\u00e4chtigt, ist sie\/er verpflichtet, konsolidierte Abschl\u00fcsse in den Gesch\u00e4ftsbereichen der Finanzagentur vorzulegen. Die Konsolidierungsverpflichteten sollten die notwendigen Informationen auf dem Konsolidierungsmeldeformular<\/a> ausf\u00fcllen.<\/p>\n Alle Muttergesellschaften, die nach den Kriterien von Artikel 23, Absatz 3 des Rechnungslegungsgesetzes Muttergesellschaften sind, sind verpflichtet, einen Konzernabschluss zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Sp\u00e4testens am 30. April 2023 muss ein Unternehmen, das die Muttergesellschaft in einem Konzern darstellt, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 34, Absatz 9 des Rechnungslegungsgesetzes (Amtsblatt, Nr. 78\/15 – 114\/22) die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses f\u00fcr das Jahr 2022 bei der Finanzagentur melden.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":8117,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_eb_attr":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"yoast_head":"\nBericht und Bedingungen<\/strong><\/h2>\n
\n
Was geschieht, wenn der Konsolidierungspflichtige keine Bescheinigung besitzt?<\/strong><\/h2>\n
Offenlegung der Daten<\/strong><\/h2>\n