{"id":9684,"date":"2024-12-19T12:25:37","date_gmt":"2024-12-19T12:25:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.confida.hr\/?p=9684"},"modified":"2024-12-19T12:40:24","modified_gmt":"2024-12-19T12:40:24","slug":"jahresinventur-der-vermoegenswerte-und-verbindlichkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.confida.hr\/de\/blog\/aktuellen\/jahresinventur-der-vermoegenswerte-und-verbindlichkeiten\/","title":{"rendered":"Jahresinventur der Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten"},"content":{"rendered":"\n

Die Jahresinventur der Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten ist eine der grundlegenden Verpflichtungen f\u00fcr alle gemeinn\u00fctzigen Organisationen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die doppelte Buchf\u00fchrung verwenden. Dieser Prozess hilft dabei, den tats\u00e4chlichen Zustand mit den Buchhaltungsunterlagen abzugleichen und gew\u00e4hrleistet die Genauigkeit der Jahresabschl\u00fcsse sowie die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der T\u00e4tigkeit der Organisation.
F\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024 muss die Inventur der Verm\u00f6genswerte und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024<\/strong> durchgef\u00fchrt und die Ergebnisse in den Finanzb\u00fcchern f\u00fcr dasselbe Jahr erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n

Besondere Bestimmungen f\u00fcr Bibliothekst\u00e4tigkeiten<\/p>\n\n\n\n

Eine Ausnahme von der j\u00e4hrlichen Inventarpflicht gilt f\u00fcr Organisationen, die Bibliothekst\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Diese sind nicht verpflichtet, B\u00fccher j\u00e4hrlich zu inventarisieren, sondern k\u00f6nnen dies alle drei Jahre tun. Diese Regelung bietet Bibliotheken, die eine gro\u00dfe Menge an Materialien verwalten, die n\u00f6tige Flexibilit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n

Die Rolle des gesetzlichen Vertreters bei der Durchf\u00fchrung der Inventur<\/p>\n\n\n\n

Der gesetzliche Vertreter einer gemeinn\u00fctzigen Organisation ist in erster Linie f\u00fcr die Organisation und Durchf\u00fchrung der Inventur verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n


\u2022 Festlegung des Inventurdatums<\/strong> \u2013 Die Inventur kann wenige Tage vor oder nach dem 31. Dezember durchgef\u00fchrt werden, solange sie den tats\u00e4chlichen Zustand zum letzten Tag des Jahres korrekt widerspiegelt.
\u2022 Festlegung von Fristen<\/strong> \u2013 Die Inventur muss abgeschlossen und der Bericht mit den entsprechenden Inventurlisten eingereicht werden.
\u2022 Entscheidungen treffen <\/strong>\u2013 Basierend auf den Ergebnissen der Inventur und gem\u00e4\u00df der Befugnis, die in der Satzung der Organisation oder in anderen wesentlichen Verwaltungsdokumenten festgelegt ist.<\/p>\n\n\n\n


Die Entscheidungen des gesetzlichen Vertreters beinhalten h\u00e4ufig die Genehmigung von Anpassungen der Finanzunterlagen, insbesondere in F\u00e4llen, in denen Abweichungen zwischen dem tats\u00e4chlichen und dem buchhalterisch erfassten Zustand festgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n

Inhalt der Inventurlisten<\/p>\n\n\n\n

Die Inventurlisten, die ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses sind, m\u00fcssen folgende Daten enthalten:<\/p>\n\n\n\n