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Erhöhung des Mindestgehalts für Geschäftsführer im Jahr 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten in Kroatien bedeutende Änderungen hinsichtlich des Mindestgehalts für Geschäftsführer (angestellte Mitglieder von Vorstandsgremien) in Kraft. Gemäß dem Beitragsgesetz wird der Mindestlohn erneut angehoben, orientiert an dem durchschnittlichen Bruttogehalt der ersten acht Monate des Jahres 2024.

Mindestbruttogehalt für Geschäftsführer: Neue Beträge für 2025

Ab Anfang 2025 darf das monatliche Mindestbruttogehalt für Geschäftsführer nicht unter 1.168,70 € liegen. Dies entspricht einer Erhöhung von 154,70 € im Vergleich zu 2024, als das Mindestgehalt 1.014,00 € betrug – eine Steigerung von 15,3 %. Dieser Anstieg setzt die Serie deutlicher Erhöhungen der Geschäftsführergehälter fort. So stieg beispielsweise 2024 das Bruttomindestgehalt um 14,1 % oder 125,33 €.

Netto-Gehalt und Auswirkungen auf Geschäftsführer

Das Netto-Gehalt der Geschäftsführer hängt von den verfügbaren Steuererleichterungen und den lokalen Einkommensteuersätzen ab. Ein alleinstehender Geschäftsführer, der in Zagreb wohnt, erhält beispielsweise ein monatliches Mindestnettogehalt von 853,99 €, das je nach persönlichen Freibeträgen und dem lokalen Steuersatz auf bis zu 867,84 € ansteigen kann.


Arbeitgeber werden das neue Mindestgehalt für die Januarabrechnung 2025 anwenden, die in der Regel im Februar ausgezahlt wird.

Teilzeitbeschäftigung

Zur Berechnung der Mindestjahresbeitragsbemessungsgrundlage für Teilzeitbeschäftigungen von Geschäftsführern wird die monatliche Mindestgrundlage (1.168,70 €) mit der Anzahl der Monate multipliziert, in denen sie die Position innehaben. Für das gesamte Jahr 2025 beläuft sich die Jahresgrundlage auf 14.024,40 €. Einschließlich Beiträgen wie der Krankenversicherung steigen die jährlichen Gesamtkosten auf 16.338,48 €.

Beiträge für niedrigere Grundlagen

Wenn die Beitragsbemessungsgrundlage für Teilzeitarbeit unter der monatlichen Mindestgrundlage liegt, muss das Unternehmen die Differenz abdecken. Diese Unterschiede werden von der Steuerverwaltung durch eine jährliche Berechnung ermittelt, und entsprechende Bescheide zur Zahlung werden ausgestellt.

Ausnahmen und Erleichterungen

Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern können von Beitragsausnahmen profitieren:
• Personen unter 30 Jahren (gültig bis zum 1. Januar 2025, jedoch für fünf Jahre anwendbar, wenn die Einstellung vor diesem Datum erfolgt),
• Berufseinsteiger,
• Kinder von kroatischen Kriegsveteranen über 29 Jahren.

Mindestgehalt und pensionierte Geschäftsführer

Pensionierte Geschäftsführer, die über eine Anstellung versichert sind, müssen keine Beiträge auf der Grundlage der Mindestjahresgrundlage leisten. Allerdings unterliegen Geschäftsführer, die eine Invalidenrente aufgrund eines teilweisen Verlusts der Arbeitsfähigkeit erhalten, denselben Regeln für Mindestbeitragsgrundlagen wie andere Geschäftsführer.

Gestiegene Kosten für Unternehmen

Die Erhöhung des Mindestbruttogehalts wirkt sich direkt auf die Steuern und Beiträge aus, die Unternehmen zahlen müssen. Im Jahr 2025 werden sich die monatlichen Steuer- und Beitragspflichten der Geschäftsführer auf Beträge zwischen 493,70 € (in Regionen mit den niedrigsten Einkommensteuersätzen) und 507,55 € (für Personen in Zagreb ohne zusätzliche Steuererleichterungen) belaufen.


Unternehmen können die Kosten senken, indem sie von verschiedenen Steuererleichterungen profitieren, wie z. B. erhöhten Freibeträgen für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder.

Fazit

Die Erhöhung des Mindestgehalts für Geschäftsführer im Jahr 2025 bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen und selbständige Geschäftsführer mit sich. Unternehmen sollten ihre Kosten planen und verfügbare Ausnahmen und Anreize nutzen, um ihre Geschäftsausgaben zu optimieren. Für individuelle Beratung und Anpassungen wenden Sie sich an die Experten von Confida Croatia.

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