Ab dem 1. Januar 2024 treten Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und der dazugehörigen Verordnungen in Kraft, die bedeutende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Spenden im Hinblick auf Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer mit sich bringen. Neben neuen Kriterien für die Anerkennung von Spenden als Betriebsausgaben besteht nun auch die Verpflichtung, diese Ausgaben im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung anzugeben. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und bietet praktische Hinweise für die regelkonforme Handhabung von Spenden.
Kriterien für die Anerkennung von Spendenkosten
Mit Beginn des Jahres 2024 sind Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes (Amtsblatt Nr. 114/23) und der Körperschaftsteuerverordnung (Amtsblatt Nr. 156/23) in Kraft getreten, die die Bedingungen für die steuerliche Anerkennung von Spenden als abzugsfähige Betriebsausgaben neu regeln.
Anerkennung von Kosten bis zu 2 % des Umsatzes
Unternehmen können Bar- und Sachspenden bis zu 2 % des im vorherigen oder aktuellen Steuerzeitraum erzielten Umsatzes als Betriebsausgaben abziehen. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für neu gegründete Unternehmen ohne Einnahmen im Vorjahr, da sie die Spendenhöchstgrenze anhand der aktuellen Umsätze berechnen können.
Abzugsfähige Spenden müssen gemeinnützige Zwecke unterstützen, wie z. B.:
• kulturelle, wissenschaftliche und Bildungsaktivitäten,
• gesundheitliche und humanitäre Bedürfnisse,
• sportliche, ökologische, religiöse und andere gesellschaftlich nützliche Ziele.
Empfänger der Spenden können gemeinnützige Vereine, staatliche Einrichtungen, lokale Selbstverwaltungseinheiten oder andere Organisationen sein, die diese Tätigkeiten gemäß den einschlägigen Vorschriften ausüben.
Unternehmen können zwischen dem Vorjahr und dem laufenden Jahr als Referenzzeitraum wählen, um eine günstigere Grundlage für die Berechnung der Grenze zu erhalten. Diese Wahl ist zeitlich unbegrenzt, sodass das laufende Jahr auch in den Folgejahren als Referenz verwendet werden kann.
Anerkennung von Kosten über 2 % des Umsatzes
Spenden, die die 2 %-Grenze des Umsatzes überschreiten, können steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Diese Spenden müssen Projekten von strategischer Bedeutung zugewiesen werden, die in den Vorschriften oder Strategien der zuständigen Ministerien definiert sind.
Der Prozess umfasst:
• die Genehmigung durch das zuständige Ministerium mit Zustimmung der kroatischen Regierung,
• eine Bestätigung des Spendenempfängers mit Angaben zur Spende,
• einen Bericht des Empfängers an das zuständige Ministerium bis zum 31. März des Folgejahres.
Besonderer Status für Lebensmittelspenden
Lebensmittelspenden, die im Rahmen des Landwirtschaftsgesetzes (Amtsblatt Nr. 118/18 – 152/22) getätigt werden, unterliegen einer speziellen steuerlichen Behandlung. Die steuerliche Anerkennung dieser Spenden ist nicht durch den Betrag begrenzt, sondern durch deren Zweck – die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und den Umweltschutz.
Empfänger von Lebensmittelspenden können Organisationen sein, die soziale, humanitäre oder ähnliche Aktivitäten durchführen, sowie Personen, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Für die Anerkennung dieser Spenden ist eine glaubwürdige Dokumentation erforderlich, die den Zweck der Spende bestätigt.
Neue Formulare zur Meldung von Spendenkosten
Für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, sind Unternehmen verpflichtet, neue Formulare für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung zu verwenden:
• Formular PD – die Standarderklärung für Körperschaftsteuer,
• Formular PD-NN – ein zusätzlicher Anhang zur Erfassung von Spendenkosten.
Diese Formulare erfordern eine detaillierte Berichterstattung über Spendenkosten, einschließlich Zweck, Betrag und Empfängerinformationen.
Steuerliche Behandlung von Spenden für medizinische Zwecke
Die Kosten von Spenden für medizinische Bedürfnisse von Einzelpersonen – wie Behandlungen, Medikamente oder orthopädische Hilfsmittel – bleiben innerhalb der 2 %-Grenze des Umsatzes steuerlich abzugsfähig. Die Bedingungen umfassen:
• glaubwürdige Dokumentation,
• Zahlung auf das Bankkonto des Empfängers oder einer Gesundheitseinrichtung.
Im Gegensatz zum Einkommensteuergesetz, das solche Spenden auch auf persönliche Konten erlaubt, verbietet das Körperschaftsteuergesetz diese Möglichkeit.
Fazit
Die Änderungen der Steuervorschriften, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, bieten größere Flexibilität bei der Anerkennung von Spendenkosten, insbesondere für neu gegründete Unternehmen. Gleichzeitig bringen sie zusätzliche Verpflichtungen mit sich, wie die genaue Dokumentation und detaillierte Datenübermittlung über neue Formulare.
Unternehmen sollten die neuen Kriterien sorgfältig prüfen und die Optionen wählen, die am besten zu ihrer Situation passen, insbesondere bei der Auswahl des Referenzzeitraums für die Berechnung der Spendenhöchstgrenze. Die Einführung klarerer Regeln und standardisierter Formulare trägt zur Transparenz und Konsistenz bei der Anwendung von Steuervergünstigungen für Spenden bei.