Ausfüllen des GOD-DOP Formulars nach dem 1. Januar 2023

Am 16. März 2023 veröffentlichte die Steuerverwaltung der Republik Kroatien eine Stellungnahme zum Ausfüllen des GOD-DOP Formulars nach dem 1. Januar 2023 für frühere Buchhaltungsperioden.

CONFIDA Kroatien gibt die Stellungnahme in vollem Umfang wieder.

Ausfüllen des GOD-DOP Formulars

Die Steuerverwaltung bestimmt das Recht auf Rückerstattung von Beiträgen, die über die maximale jährliche Bemessungsgrundlage hinaus gezahlt wurden, im Rahmen der jährlichen Beitragsberechnung, die in einem Verwaltungsverfahren auf Antrag des Beitragszahlers durchgeführt wird.

Der Arbeitgeber und der Zahler der Rechnung, aus der die sonstigen Einkünfte ermittelt werden, stellen dem Steuerpflichtigen, der einen Antrag auf eine jährliche Berechnung zur Ausübung des Rechts auf Beitragsrückerstattung stellt, auf dessen Antrag und zu Beweiszwecken eine Bescheinigung über die Höhe der Grundlage und der gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung im Sinne der Generationensolidarität aus.

Die Bescheinigung wird über die „Bescheinigung über die Grundlagenbeträge und die berechneten und gezahlten Beiträge zur solidarischen Rentenversicherung“ (Formular GOD-DOP) ausgestellt.

Da die offizielle Währung der Republik Kroatien ab dem 1. Januar 2023 der Euro ist, wurden die Löhne für Dezember 2022 (in den meisten Fällen) im Januar in Euro ausgezahlt.

In Anbetracht dessen müssen beim Ausfüllen des GOD-DOP-Formulars für das Jahr 2022 neben dem im Jahr 2023 gezahlten Gehalt auch die Löhne und sonstigen Einnahmen in Euro für den Berechnungszeitraum 2022 angegeben werden, ebenso wie die Beiträge zur solidarischen Rentenversicherung in Kuna mit einem festen Umrechnungskurs (1 EUR = 7,53450 HRK).

Ebenso müssen die GOD-DOP-Formulare für Zeiträume vor dem 1. Januar 2023 in Kuna ausgefüllt werden, für die die Beiträge nach dem 1. Januar 2023 in der Euro-Währung berechnet und gezahlt wurden.

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